Über die WGV

Wer wir sind

Die Wohnungsgenossenschaft „VORWÄRTS” VELTEN eG wurde 1957 gegründet und kann nunmehr auf ein über 60jähriges Bestehen zurückblicken.

Von ursprünglich 260 Wohnungen im Jahr 1962 hat sich der Bestand auf 961 Wohnungen in der heutigen Zeit vergrößert. Der überwiegende Teil der Wohnungen wurde zwischen 1957 und 1989 errichtet.

Was bedeutet genossenschaftliches Wohnen?

Genossenschaft Grundlage für die Unternehmensphilosophie der Wohnungsgenossenschaften stellen die seit dem Ende des 19. Jahrhunderts die auch heute noch aktuellen genossenschaftlichen Prinzipien dar:

  • Identität
  • Selbsthilfe
  • Selbstverwaltung
  • Selbstverantwortung

Im Gegensatz zu Mietern sind Genossenschaftsmitglieder wirtschaftliche Miteigentümer des genossenschaftlichen Gemeinschaftseigentums und erfahren dadurch Mietsicherheit und ein Dauernutzungsrecht, welches lediglich an die Einhaltung der satzungsrechtlichen Bestimmungen und des Nutzungsvertrages gebunden ist. Daraus erwächst ein besonderes Treueverhältnis zwischen Mitglied und Genossenschaft.

Mit dem Erwerb von Geschäftsanteilen erhält jedes Mitglied Stimmrechte, welche in der Mitgliederversammlung ausgeübt werden. 

Der Zweck unserer Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. 

Gelebter Genossenschaftsgedanke heißt für uns neben dem sicheren Wohnen die Förderung des Gemeinschaftsgefühls und des gegenseitigen Verständnisses, aber auch das soziale Engagement, Zuverlässigkeit und der wirtschaftliche Erfolg unseres Unternehmens. 

Die uns zur Verfügung stehenden Mittel werden verantwortungsbewusst und im Sinne unserer Mitglieder eingesetzt. Dazu gehören vorrangig Investitionen, Modernisierungen und die Instandhaltung unseres Bestandes. 

Ziel ist es, dass sich unsere Mitglieder in ihren Wohnungen und ihrem Wohnumfeld wohlfühlen.

Mitgliedschaft

Jedes neu beitretende Mitglied zahlt bei Aufnahme in die Genossenschaft ein Eintrittsgeld von 153,39 € und übernimmt 3 mitgliedschaftsbegründende Geschäftsanteile, welche sofort einzuzahlen sind.

Ein Geschäftsanteil beträgt 153,39 €.

Bei Überlassung einer Wohnung müssen gemäß der Satzung weitere nutzungsbezogene Geschäftsanteile (je nach Wohnungsgröße zwischen 4 und 11 Anteile) als Pflichtanteile übernommen werden. 

Satzung 

WGV-Satzung als PDF-Dokument

Sie haben Fragen oder wünschen Auskünfte?

Wir sind gerne für Sie da.

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