Ergebnisse liegen Ende 2023 vor
Der Zensus ist eine verpflichtende und bundesweite Haushaltsbefragung, durchgeführt durch die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Ziel des Zensus ist es, eine verlässliche Datengrundlage für die Planung von Verkehrsnetzen, Bildungseinrichtungen und Wohnungen zu erhalten. Mit dem Zensusgesetz 2022 wurden auch Eigentümer und Verwalter von Wohnraum verpflichtet, Auskunft über bestimmte Angaben zu den von ihnen vermieten Wohnungen zu geben. Der Stichtag für den Zensus ist der 15. Mai 2022.
Auch die Wohnungsgenossenschaft „VORWÄRTS“ VELTEN eG nimmt verpflichtend an der Befragung im Rahmen des Zensus 2022 teil. Die Übermittlung von personenbezogenen Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit § 10 Abs. 2 ZensG 2022. Dabei sind folgende Angaben gesetzlich verpflichtend von uns zu übermitteln: Namen und Vornamen von bis zu zwei Personen, die die Wohnung nutzen; Zahl der Personen, die in der Wohnung wohnen sowie Straße, Hausnummer und Anschriftenzusätze der Wohnung. Diese Angaben werden elektronisch in verschlüsselter Form nach Stand der Technik an die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder übermittelt. Diese haben für die übermittelten Angaben die konkreten Löschungsfristen nach § 31 ZensG 2022 einzuhalten. Demnach sind die Erhebungsunterlagen nach Abschluss der Aufbereitung des Zensus, spätestens vier Jahre nach dem Zensusstichtag, zu vernichten. Soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen werden die übermittelten Daten 3 Monate nach Abschluss des Kalenderjahres, in dem der Zensus durchgeführt wurde, durch uns vernichtet bzw. gelöscht.
Weitere Empfänger können IT-Dienstleister, Clouddienste, Provider und Datenvernichter im Rahmen einer Auftragsverarbeitung sein. Interne Empfänger können die Geschäftsführung und die Fachabteilungen sein. Die Datenverarbeitung durch uns findet grundsäztlich im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) statt. Sofern es für die Erfüllung unserer gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen erforderlich sein sollte, werden personenbezogene Daten in Drittländer nur vorbehaltlich einer Erlaubnisgrundlage und Vorliegen geeigneter Garantien für ein angemessenes Datenschutzniveau nach Art. 44 ff. DSGVO übermittelt. Darüber hinaus verwenden wir keine automatisierten Entscheidungensfindungen einschließlich Profiling im Sinne von Art. 22 DSGVO.
Den Mietern stehen bei Vorliegen der Voraussetzungen nach der Datenschutz-Grundverordnung gegenüber den Vermietern das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer Daten zu (Artikel 15 bis 18 und 21 DSGVO). Darüber hinaus hat jede betroffene Person unbeschadet eines anderen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde für Datenschutz (Artikel 77 DSGVO).